Frieden! Die Erde hat den Krieg satt!

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Die Bundeswehr wurde 1955 in Westdeutschland - der Bundesrepublik Deutschland - gegründet und im Grundgesetz - der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland - als reine Verteidigungsarmee verankert. Verteidigt werden kann aber nicht nur das eigene Land. Das Grundgesetz erlaubt auch Verteidigungsbündnisse einzugehen und deutsche Truppen in den Bündnisländern einzusetzen.

Und dann gibt es die berühmte Ausnahme, die Einsätze der Bundeswehr außerhalb des eigenen Territoriums oder dem der Bündnispartner. Dazu entschied das Bundesverfassungsgericht, diese Einsätze seien verfassungsgemäß, wenn zuvor der Bundestag ihnen per einfacher Mehrheit zugestimmt hat.

Was Sie bisher hier finden können:

Entwicklung der Bundeswehr: Von der Landesverteidigung zum weltweiten Einsatz

Bundeswehr weltweit

Die Fahrt der Fregatte Bayern 2021/22

Das große Munitionsdepot der Bundeswehr im Köpperner Wald